Wichtiger Hinweis für Ihre Meldung!

Beachten Sie beim Verfassen Ihrer Meldung, dass der Ereignisort so genau wie möglich angegeben bzw. beschrieben wird.

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Bürgermelder

Straßenbeleuchtung
Tangermünde, Mozartstr. 1, Straßenbeleuchtung defekt
Straßenbeleuchtung
Hünerdorfer Straße, im Baufeld der Straßenbaumaßnahme 1. Bauabschnitt, ist es stockdunkel.
Straßenbeleuchtung
Buch - Jercheler Str. 10, Buch - Hookstr. 24/28 und Bucher Querstr. 1 und 6, Straßenbeleuchtung defekt
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Straßenbeleuchtung
Tangermünde, gegenüber Bahnhofstr. 93 B, Straßenbeleuchtung defekt, geht längere Zeit an, dann wieder aus usw.
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Straßenbeleuchtung
Straßenlampe beim Haus Hünerdorfer Straße 25 geht an und aus bzw bleibt auch mal länger aus.
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Hinweise zum Bürgermelder

Ab hier ist Ihre Mithilfe gefragt.

Haben Sie Hinweise oder Informationen zu Mängeln der folgenden Bereiche:

·         Verkehrsanlagen/-zeichen,

·         Müllablagerung,

·         Straßenbeleuchtung,

·         Gehweg-/Straßenschäden oder

·         Spielplätze?


Hierzu steht Ihnen ab sofort der Bürgermelder zur Verfügung.

Wir bitten Sie die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

Über den Button „Neue Meldung“ leiten Sie Ihre Informationen an die Stadtverwaltung weiter.
Bitte beschreiben Sie Ihre Anliegen so genau wie möglich. Beachten Sie dabei bitte die Netiquette.

Es können nur Informationen bearbeitet werden, die die Einheitsgemeinde Tangermünde betreffen.

Die Ver- bzw. Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nur zu den Dienstzeiten der Verwaltung. 
Aus Haftungsgründen werden die Meldungen moderiert.
Daher kann es zu Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Beiträge kommen.
Der Stand der Abarbeitung kann im Internet nachverfolgt werden.
Sollten Meldungen mehrfach eingehen, werden diese nur einmalig veröffentlicht.
Die Meldungen werden anonym veröffentlicht.


Der Bürgermelder ist nicht geeignet für die Meldung von Notfällen.
Hierzu nutzen Sie bitte wie gewohnt die Rufnummern von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.


Daten der Meldenden werden nur zur Bearbeitung gespeichert und an die Fachbereiche und Eigenbetriebe der Stadt Tangermünde nur weitergeleitet, wenn eine Rücksprache durch diese mit dem Meldenden notwendig ist.

 

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