elektronischen Identitätsnachweis deaktivieren

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) aus.

Sie können Ihre Entscheidung  während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

An wen muss ich mich wenden?

Personalausweisbehörde

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

keine

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt