Aktueller Wohnort: Tangermünde - OT Bölsdorf

Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

  • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
  • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
  • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Standesamt / Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

Dienstag: 09.00-12.00 und 14.00-17.00,
Donnerstag: 09.00-12.00 und 14.00-16.00

Adressen
Anschrift
Besucheranschrift
Notpforte 2
39590Tangermünde
Anschrift
Postanschrift
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
Telefon:
039322 930
Fax:
039322 93210
Web:
https://www.tangermuende.de
Mitarbeitende

FrauBremer

Standesbeamtin
Standesamt / Friedhofsverwaltung
Amt für öffentliche Ordnung und Kultur
Notpforte 2
39590Tangermünde
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
383, 560/5, 581, 592 Tangermünde, Gymnasium
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten