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Einsicht ins Archivgut beantragen

Leistungsbeschreibung

Als eines der größten deutschen Staatsarchive verwahrt das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt an fünf Standorten rund 50 laufende Regalkilometer Urkunden, Amtsbücher, Akten, Zeichnungen, Karten und Risse sowie elektronische und andere Datenträger aus elf Jahrhunderten deutscher Geschichte. Das Archivgut des Landeshauptarchivs kann zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen eingesehen werden. Das Archiv steht jeder Person offen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

Landkreis Stendal - ergänzende Infos: ( Stendal )

Das Kreisarchiv bietet an:

  • Altbestände der Gemeinden (gemäß Benutzungsordnung) ab dem 17. Jahrhundert der ehemaligen Landkreise Stendal, Osterburg, Seehausen, Tangerhütte und Havelberg
  • Facharbeiterzeugnisse der Jahre 1956 bis 1990
  • Bauakten der ehemaligen LandkreiseStendal (ab ca. 1900 bis heute),
    • Osterburg (ab ca. 1900 bis heute),
    • Seehausen (ab ca. 1930 bis 1967),
    • Tangerhütte (ab ca. 1900 bis heute) und
    • Havelberg (ab ca. 1800 bis heute)

Insgesamt werden derzeit ca. 5000 lfd. Meter Schriftgut im Kreisarchiv verwahrt.

Die Archivbenutzung wird durch die Benutzungssatzung für das Kreisarchiv geregelt.

Das Archivgut steht jedem, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann auf Antrag zur Verfügung. Die Archivalien können im Benutzungsraum eingesehen werden. Auf Wunsch können Reproduktionen in analoger Form angefertigt werden. Die Kosten für die Benutzung und Reproduktionen richten sich nach der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Stendal.

An wen muss ich mich wenden?

Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt

Landkreis Stendal - ergänzende Infos: ( Stendal )

Anfragen an das Kreisarchiv des Landkreises Stendal bitte an das Sachgebiet Organisation / Personal des Haupt- und Personalamtes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Archivbenutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Auskunft zur Gebührenhöhe erteilt das Landeshauptarchiv. Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu sonstigen Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

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