Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
Leistungsbeschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
-
einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr
für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Standesamt / Friedhofsverwaltung
Öffnungszeiten
Dienstag: 09.00-12.00 und 14.00-17.00,
Donnerstag: 09.00-12.00 und 14.00-16.00
Adressen
Notpforte 2
39590Tangermünde
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen
- Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
- Änderung eines Familiennamens bei einer Ehe beantragen
- Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
- Bescheinigung über Eheschließung beantragen
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
- Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen
- Bestattung durchführen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde Ausstellung beantragen
- Eheurkunde Ausstellung bei Auslandsheirat beantragen
- Einbenennung eines Kindes beantragen
- Eintrag ins Eheregister beantragen
- Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
- Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
- Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern
- Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde für Geburt im Ausland beantragen
- Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Internationale Geburtsurkunde beantragen
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben
- Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern lassen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
- Sterbeurkunde beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall auf ausländischem Seeschiff beantragen
- Sterbeurkunde für Deutsche im Ausland ohne deutschen Wohnsitz beantragen
- Sterbeurkunde für Sterbefall im Ausland beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären