Bitte wählen Sie einen Wohnort aus...

Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einlegen

Leistungsbeschreibung

Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht können sich Frauen und Männer verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. 

Um den hierfür in Betracht kommenden Personenkreis über eine Tätigkeit in den Streitkräften informieren und Informationsmaterial übersenden zu können, übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.  

Dieser Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr kann jedoch nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen werden.

Über ihr Widerspruchsrecht werden die betroffenen Personen bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung informiert.

Verfahrensablauf

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist formlos bei der für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf und wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres gelöscht.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihre alleinige Wohnung oder Ihre Hauptwohnung zuständige Meldebehörde (Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Nähere Informationen zum freiwilligen Wehrdienst erhalten Sie auf den Seiten

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld

Beschreibung

Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

 

Öffnungszeiten

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr

 

Adressen
Anschrift
Besucheradresse
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Anschrift
Postanschrift Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde

Leitweg-ID: 15090550-0000-62

Kontakt
Telefon:
039322 930
Fax:
039322 93210
Web:
https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
383, 560/5, 581, 592 Tangermünde, Gymnasium
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten