Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten, zum Beispiel eine Ausbildung, müssen Sie eine ärztliche Erstuntersuchung machen.
Bei der Untersuchung stellt eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl fest, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Die Erstuntersuchung soll verhindern, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit, arbeiten, also für maximal 2 Monate. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schulpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.
Untersuchungsberechtigungsschein erhalten ( Sachsen-Anhalt )
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Untersuchungsberechtigungsschein erhalten ( Sachsen-Anhalt )
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Beschreibung
Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Mitarbeitende
HerrEggert
Notpforte 239590Tangermünde
- Telefon:
- 039322 932-43
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Berichtigung von Daten bei der Meldebehörde beantragen
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft - Alternative 99115006104000
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft - Alternative 99115007104000
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Elektronischen Identitätsnachweis entsperren lassen
- Elektronischer Identitätsnachweis sperren
- Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von Rückkehrern
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von im Ausland lebenden Deutschen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebende UnionsbürgerInnen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebenden Deutschen
- Express-Reisepass beantragen
- Fund eines Personalausweises melden
- Fund oder Verlust eines Reisepasses melden
- Hauptwohnsitz anmelden
- Meldebescheinigung beantragen
- Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
- Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen beantragen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis bei Verlust neu beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis neu beantragen wegen Diebstahl
- Reisepass abholen
- Reisepass ändern lassen
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass beantragen
- Reisepass mit 48 Seiten beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorgesehen zum Löschen - Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einlegen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wählerverzeichnis für Europawahl berichtigen lassen
- Wählerverzeichnis für Europawahl einsehen
- Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
- Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnung anmelden
- amtliche Meldebestätigung beantragen
- eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des eWR beantragen