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Förderung für Dorferneuerung beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Förderprogramm "Dorferneuerung" ist ein Teil der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".

In Orten, die in dieses Programm aufgenommen werden, können etwa vier bis sechs Jahre lang Maßnahmen auf der Grundlage der Förderrichtlinie (mit)finanziert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge sind über die Stadt oder Gemeinde an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu richten. Hier finden Sie weitere Informationen.

Die Fachaufsicht über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten hat das Landesverwaltungsamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Städtebau, Sanierung und Entwicklung

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Dienstag:      9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:      8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:  8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:         8.00 - 11.00 Uhr

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Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein