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Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ihr gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachen).

Die Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, insbesondere Ihr Zahlungsverhalten als Steuerpflichtiger und bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens als Steuerpflichtiger in der Vergangenheit. Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere zur Vorlage bei Behörden in Genehmigungsverfahren (zum Beispiel für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse), unter Umständen aber auch zur Vorlage bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern benötigt.

Rechtsgrundlage

Kommunale Kostensatzung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Steuern

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr 
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr 13.00-17.00 Uhr
Mittwoch: 9.00-11.30 Uhr 
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr 13.00-15.00 Uhr
Freitag: 9.00-11.00 Uhr

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde

Leitweg-ID: 15090550-0000-62

Kontakt
Telefon:
039322 930
Fax:
039322 2573
Web:
https://www.tangermuende.de
EGVP:
govello-1260358727106-000194598
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
383, 560/5, 581, 592 Tangermünde, Gymnasium
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein