Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ihr gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachen).
Die Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, insbesondere Ihr Zahlungsverhalten als Steuerpflichtiger und bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens als Steuerpflichtiger in der Vergangenheit. Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere zur Vorlage bei Behörden in Genehmigungsverfahren (zum Beispiel für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse), unter Umständen aber auch zur Vorlage bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern benötigt.
Rechtsgrundlage
Kommunale Kostensatzung
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Steuern
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr 13.00-17.00 Uhr
Mittwoch: 9.00-11.30 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr 13.00-15.00 Uhr
Freitag: 9.00-11.00 Uhr
Adressen
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 2573
- E-Mail:
- Stadt@tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
- EGVP:
- govello-1260358727106-000194598
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein