Wer darf mein Kind abholen und wie erteile ich eine Abholberechtigung?

Für die Abholung ihres Kindes können Sie als Sorgeberechtigte Eintragungen auf der Einverständnis-erklärung Ihres Kindes vornehmen und dort Zeiten zum alleinigen Nach-Hause-Gehen oder zu abholberechtigten Personen festlegen.  Mit jedem neuen Schuljahr besuchen neue Kinder den Hort und neue Personen sind abholberechtigt. Auch die personelle Besetzung des Hortes verändert sich. Es ist wichtig, dass sich Erzieher und abholberechtigte Personen gegenseitig erkennen. Dazu tragen die Erzieher Namensschilder und die abholberechtigten Personen müssen sich zur Überprüfung Ihrer Identität ausweisen können. Das geht am besten mit einem Personalausweis oder Reisepass.

 

 

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