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Information zur Datenverarbeitung im Standesamt

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u.a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Tangermünde, Lange Str. 61, 39590 Tangermünde, Tel. 039322/ 93-0. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus §. 3 Abs. 2 Kirchenaustrittsgesetz und insbesondere Art. 5, 6, 13, 14 und

Art. 49 der Datenschutz-Grundverordnung.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte werden 30 Jahre lang aufbewahrt und können anschließend vom Archiv übernommen werden.

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Tangermünde, Frau Bertkau, erreichen Sie unter .  Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den sachsen-anhaltischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, wenden. Dieser oder der zuständige Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.

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