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Drohnen - unbemannte Fluggeräte

Unbemannte Fluggeräte, auch Drohnen genannt, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit auch für den privaten Gebrauch.

 

Die rechtliche Grundlage für den Betrieb von Drohnen ist die EU-Drohnenverordnung. Sie legt einheitliche Regelungen für alle EU-Länder sowie Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz fest. Spezielle Regelungen werden in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) aufgeführt.

 

Registrierungspflicht

Für den Gebrauch von Drohnen gibt es eine generelle Registrierungspflicht. Dafür müssen sich Betreiber von Drohnen
vor dem ersten Flug beim Luftfahrtbundesamt unter folgenden Link online registrieren:

www.dipul.de 

Ab 250 Gramm besteht für Betreiber der Drohnen die Registrierungspflicht.
Unter 250 Gramm müssen sich Betreiber auch registrieren, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist.

Dies gilt auch, wenn Sie die Drohne nur auf Ihrem privaten Grundstück nutzen.

Die Registriernummer muss an der Drohne angebracht werden.

Die Registrierung ist gebührenpflichtig.

 

Unterscheidung der Betriebskategorien 

Der Betrieb Drohnen wird aktuell auf Basis der geltenden EU-Verordnung DVO (EU) 2019/947 in drei Kategorien eingeteilt:

  • Offene Kategorie (Open)
  • Spezielle Kategorie (Specific)
  • Zulassungspflichtige Kategorie (Certified)

    Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, handelt es sich um die
    offene Kategorie:

  • die Drohne wiegt weniger als 25 kg,
  • der Betrieb erfolgt nicht über Menschenansammlungen;
  • die Flughöhe von 120 m über dem Boden wird nicht überschritten,
  • der Betrieb erfolgt nur in direkter Sichtverbindung
  • es wird kein Gefahrgut oder kein Mensch bzw. Tier transportiert.

    Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, handelt es sich um die 
    spezielle Kategorie:

  • der Betrieb erfolgt oberhalb von 120 m oder in speziellen Lufträumen oder
  • der Betrieb erfolgt außerhalb der direkten Sichtverbindung.
     

 

Die Drohne ist zulassungspflichtig (genehmigungspflichtig), wenn sie eine der folgenden Kriterien erfüllt:

 

  • der Betrieb erfolgt über Menschenansammlungen,
  • es wird risikoreiches Gefahrgut transportiert oder
  • es werden Menschen bzw. Tiere transportiert.

 

Mindestalter

Wir weisen darauf hin, dass das Mindestalter für den Flug einer Drohne in Deutschland bei 16 Jahren liegt.

 

Schulungsnachweise

Das Absolvieren eines EU-Kompetenznachweises (A1/A3) ist für alle Fernpiloten, die in der offenen Betriebskategorie mit Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g oder mehr fliegen wollen, verpflichtend.

Das Absolvieren des Fernpilotenzeugnisses ist grundsätzlich notwendig, wenn Drohnen der speziellen Kategorie betrieben werden sollen.

 

Haftpflichtversicherung

Für den Betrieb der Drohne wird außerdem eine Haftpflichtversicherung benötigt, gem. § 43 LuftVG.

Wird hingegen eine Drohne ohne den Nachweis einer Haftpflichtversicherung betrieben, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

 

Für umfangreichere Informationen nutzen Sie folgenden Link:

FAQ: Infos zu Drohnenführerschein und Kennzeichen | ADAC 

 

 

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