Schiedsperson für die Einheitsgemeinde Tangermünde gesucht
Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren (Streitentscheidung ohne Gericht) unterhält jede Gemeinde eine Schiedsstelle. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer
Schiedsperson
wahrgenommen. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Im Wege einer Nachbesetzung wird in der Stadt Tangermünde durch den Stadtrat bis zum Ende der laufenden Amtszeit (April 2025) eine Schiedsperson gewählt.
Die Schiedsstelle der Stadt Tangermünde befindet sich in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung, Lange Str. 61 in Tangermünde.
Sollten Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, so bewerben Sie sich bitte
bis zum 31.12.2023
bei der Stadt Tangermünde, Amt für öffentliche Ordnung und Kultur, Lange Str. 61 in 39590 Tangermünde.
Die zuständige Sachbearbeiterin Frau Fengler ist telefonisch unter
03 93 22/ 93 259 oder per E-Mail unter fengler@tangermuende.de zu erreichen.
Hier erhalten Sie auch nähere Informationen über die Aufgaben der Schiedsstellen sowie die Voraussetzungen für die Wahl einer Schiedsperson.