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Schiedsperson für die Einheitsgemeinde Tangermünde gesucht

Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren (Streitentscheidung ohne Gericht) unterhält jede Gemeinde eine Schiedsstelle. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer

 

Schiedsperson
 

wahrgenommen. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.

 

Im Wege einer Nachbesetzung wird in der Stadt Tangermünde durch den Stadtrat bis zum Ende der laufenden Amtszeit (April 2025) eine Schiedsperson gewählt.

 

Die Schiedsstelle der Stadt Tangermünde befindet sich in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung, Lange Str. 61 in Tangermünde.

 

 

Sollten Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, so bewerben Sie sich bitte

 

bis zum 31.12.2023

 

bei der Stadt Tangermünde, Amt für öffentliche Ordnung und Kultur, Lange Str. 61 in 39590 Tangermünde.

Die zuständige Sachbearbeiterin Frau Fengler ist telefonisch unter

03 93 22/ 93 259 oder per E-Mail unter fengler@tangermuende.de zu erreichen.

 

Hier erhalten Sie auch nähere Informationen über die Aufgaben der Schiedsstellen sowie die Voraussetzungen für die Wahl einer Schiedsperson.

 

 

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