Maßnahmen zur 2. Verordnung zur Änderung der 8. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung
Die Sprechzeiten der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Tangermünde finden weiterhin statt. Die Verwaltungsgebäude sind geöffnet und können unter Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes betreten werden.
Um unnötige Kontakte zu vermeiden, sollte eine persönliche Beratung jedoch nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Anspruch genommen werden.
Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke sind telefonisch über die 039322/93 - 0 erreichbar.
Die Notwendigen Unterlagen für Anträge, Anmeldungen und andere Verwaltungsprozesse können auch im Briefkasten des Stadthauses Lange Str. 61 oder per E-Mail eingereicht werden.
Aufgrund der 2. Verordnung zur Änderung der 8. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 8. SARS-CoV-2-EindV) vom 15. September 2020 bleiben folgende Einrichtungen vom 02.11 – 30.11.2020 geschlossen:
Sportstätten, mit Ausnahme des Schulsportbetriebes;
o Stadion am Wäldchen
o Sporthalle Sportzentrum
o Sporthalle Waldschlösschen
o Sporthalle Lämmergasse
Museen und Ausstellungshäuser
o Stadtgeschichtliches Museum
o Burgmuseum
o Kapitelturm
o Salzkirche
Wohnmobilstellplatz.
Pyrdok
Bürgermeister