Errichtung einer Spundwand unterhalb der Straße "Am Tanger"

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1. Grundlagen

Mit Schreiben vom 11.11.2016 teilt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft mit, dass in der Regel ein HQ(100) als Bemessungsgrundlage für Hochwasserschutzmaßnahmen anzusetzen ist. Zusätzlich ist ein Freibord von einem Meter einzuhalten. Am Standort der Straße Am Tanger beträgt der Wasserspiegel HQ(100) 36,15 über HNH. Mit einem Freibord von einem Meter beträgt das Schutzziel damit 37,15 über NHN. Zum vorhandenen Gelände sind dies zwischen 1,5 und 2,0 m Höhendifferenz. Das HQ(100) mit dem Freibord von einem Meter wird für diese Maßnahme als Bemessungsgrundlage angewendet. Die Neufestlegung der HQ(T) entlang der Elbe erfolgte nach dem Hochwasser 2013.

Nach DWA-Regelwerk Merkblatt DWA-M 507-1, Deiche an Fließgewässern, Teil 1: Planung, Bau und Betrieb, Tabelle 2, Objektkategorien und mögliche Zuordnung von Schadenspotenzialen sowie Anhaltswerte für das Wiederkehrintervall wird das zu schützende Gebiet der Objektkategorie Einzelgebäude, nicht dauerhaft bewohnte Siedlungen bzw. regionale Infrastrukturanlagen zugeordnet. Das Schadenspotenzial hierfür wird gemäß DWA mit "mittel" angesetzt. Damit ergibt sich nach Tabelle 1, Klassifizierung von Deichen an Fließgewässern nach Höhe und Schadenspotenzial eine Deichklasse II, Deichhöhe 3 m > h ≥ 1,5 m. Aus dieser Klassifizierung ergeben sich nach DWA-M 507-1 die wesentlichen Parameter:

  • Breite der Deichkrone 3,0 m
  • Entwässerung der Deichkrone zur Wasserseite
  • Schutzstreifen von 5,0 m Breite land- und wasserseitig
  • die Schutzstreifen sind von Gehölzbewuchs, Gebäudebebauung und ackerbaulicher Nutzung freizuhalten
  • auch bei Deichen der Klassen II und III sollte die Möglichkeit der Anlage eines Deichverteidigungsweges in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen geprüft werden
  • möglichst befestigte Breite des Deichverteidigungsweges von 5 m, wenn kein Ringverkehr möglich ist
  • Neigung der Böschungen 1 : 3
  • Neigung von Deichrampen sollte nicht steiler als 1 : 10 (10%), besser 1 : 15 (6,7%) sein
  • für Deichklasse II mindestens 2-Zonen-Deich nach Bild 7

Die Anlage eines Deichverteidigungsweges wird als erforderlich gehalten, da bei Versagen der Hochwasserschutzanlage Am Tanger die Kläranlage rückwärtig (über den Weg) geflutet würde. Der Sicherung der Anlage im Hochwasserfall bekommt damit eine zusätzliche Bedeutung.


2. Variante: freistehende Spundwand mit Öffnung für vorhandenen Weg

Ausgehend von den vorgenannten Parametern und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wurden zunächst geometrisch machbare Lösungsansätze erarbeitet und daraufhin geprüft, inwieweit diese den Hochwasserschutz gewährleisten können, sich aber auch in das vorhandene Umfeld und die Umfeldnutzung einpassen.

Der vorhandene Weg soll in seiner Funktion erhalten bleiben. Im Abschnitt der Hochwasserschutzanlage hätte er dann die Funktion eines Verteidigungsweges.

Bei der Variante wird es erforderlich den vorhandenen Regenwasserkanal aus der Straße Am Tanger zu verlängern oder anders betrachtet, den vorhandenen Graben ein kurzes Stück zu verrohren. Ferner wird neu ein Schieberschacht eingebunden, um im Hochwasserfall ein Eindringen von Wasser über den Regenwasserkanal zu verhindern.

Diese Variante sieht die Herstellung einer freistehenden Spundwand über die gesamte zu schützende Länge vor. Die Spundwand hat zugleich dichtende und stützende Funktion. Der Weg wird in seiner Funktion nicht eingeschränkt und erfüllt im Abschnitt parallel der Spundwand die Aufgaben eines Verteidigungsweges im Hochwasserfall. Wasserseitig wird die Spundwand halbhoch mit Boden angefüllt. Zum einen wird hier ein Teil des Bodens des abzutragenden Walls wieder verwendet und zum anderen wird die Ansichtsfläche der freistehenden Wand reduziert. In Höhe des Beginns der Stützwand Sonnenhof, an welche angeschlossen wird, ist eine Öffnung (4,0 m) in der Achse des Weges vorgesehen. Im Hochwasserfall ist diese mit einem vorzuhaltenden Dammbalkensystem zu verschließen. Eine Verkleidung oder Farbgebung der Spundwand ist nicht vorgesehen. Die Wand erhält lediglich eine Abdeckung.

Die Spundwand bindet in die unterhalb der Auffüllungen liegende Geschiebemergelschicht ein. So dass hier eine Gründung möglich ist. Da die Auffüllungen als nicht oder kaum tragend anzusetzen sind, ergeben sich so Längen der Spundwandbohlen nach aktuellem Stand von 10 - 12 m.

 

3. Bauliche Beschreibung

3.1 Errichtung einer Spundwand

Im Ergebnis der Variantenbetrachtung hat sich die Herstellung einer freistehenden Spundwand zur Sicherstellung Hochwasserschutz der Straße Am Tanger als Vorzugs- und eigentlich einzige praktikable Lösung herausgestellt.

Nach erster Abstimmung mit dem Statiker auf Basis der vorliegenden Ergebnisse der Baugrunduntersuchung wird die Länge der einzubringenden Bohlen zwischen 10 und 12 m betragen müssen. Die Einbindetiefe in den tragfähigen Geschiebemergel beträgt dann zwischen 4 und 6 m. Diese Einbindetiefe ist für die Lastaufnahme bei Hochwasser erforderlich, da die über dem Geschiebemergel anstehenden Auffüllungen als nicht bzw. kaum lastaufnehmend anzusehen sind. Um die Spundbohlen so tief in den Geschiebemergel einzurammen, sind auch stärkere Profile erforderlich. Dies, Länge der Bohlen und größere Materialstärke, hat natürlich Auswirkungen auf den Preis.

Der obere Teil der Spundwand wird bis 2 m über Gelände ragen, um das erforderliche Schutzziel zu erreichen. Die Spundwand erhält eine Abdeckung. Eine Verkleidung oder Farbgebung ist nicht vorgesehen. Auf der Wasserseite wird halbhoch Boden angefüllt, um die freie Sichtfläche der Spundwand zu reduzieren und um Material des abzutragenden Walls wiederzuverwenden. Für den Regenwasserkanal aus der Straße Am Tanger ist in der Spundwand eine Öffnung herzustellen. In Höhe Beginn der Stützwand Sonnenhof wird in der Achse des Weges oberirdisch eine Öffnung freigehalten. Die Spundwand wird hier mit einem Kopfbalken versehen. Im Hochwasserfall ist diese Öffnung mit Dammbalken zu verschließen. Für eine vollständige Abdichtung sind zwei parallele Dammbalkenwände vorgesehen, deren Zwischenraum zusätzlich mit einem dichtenden Material verfüllt werden kann. Die lichte Breite beträgt 4,0 m. Ziel ist es hier, auf eine zusätzliche Mittelstütze zu verzichten und die Länge der Dammbalken auch deshalb auf das notwendige Maß zu beschränken, um die lastaufnehmenden Elemente an den Seiten in der Größe zu reduzieren.

Beispielbild einer freistehenden Spundwand hier allerdings mit Farbgebung und Schrammbord

Nach Abriss der Garagen wird die Stützwand zum Sonnenhof hier direkt auch zur Hochwasserschutzwand. Im freiwerdenden Bereich nach Abriss der Garagen sollte eine zusätzliche Sicherung vorgesehen werden (Eckbereich der Hochfläche).

Um zu verhindern, dass sich Schichtenwasser, welches auf dem Geschiebemergel Richtung Tanger abfließt, vor der Spundwand aufstaut und dann zu Vernässungen der unterhalb stehenden Gebäude führt, ist die Spundwand mit einer werkseitig herzustellenden Spundwandentwässerung vorgesehen. Hierbei handelt es sich um mehrere Bohrungen in den Spundwandbohlen. Größe und Anzahl werden im Rahmen der Tragwerksplanung ermittelt.

3.2 Wegebau und Anpassungsarbeiten

Vor dem Rammen der Spundwand wird der Abriss der Garagen, insgesamt 4 und der Abtrag des Walls erforderlich. Darauf, das Geländer wasserseitig der Spundwand so zu profilieren, dass Oberkante Wall und Oberkante Spundwand höhengleich abschließen wurde aus statischen Gründen verzichtet. Das Belassen des Walls in seiner jetzigen Form und die Herstellung der Spundwand am Böschungsfuß würde zu einem nicht zu pflegenden Zwickel führen, in dem sich Unrat ansammeln wird. Nach Abtrag des Walls wird das Gelände profiliert und mit einer Oberflächenandeckung nebst Rasenansaat versehen.

Entlang der Spundwand wird ein ausrechend befestigter Verteidigungsweg für notwendig erachtet und ist somit Bestandteil der Planung. Dieser ist mit einer befestigten Breite von 4,75 m für Zweirichtungsverkehr vorgesehen. Damit gibt es keine Einschränkungen der Nutzung gegenüber dem Bestand. Die Befestigung erfolgt mit Asphalt. Gegenüber dem vorhandenen Gelände wird der Weg um ca. 0,5 m angehoben. Das reduziert die Ansichtshöhe der Spundwand auf ca. 1,5 m und gewährleistet eine Oberflächenentwässerung, die von der Spundwand weg führt. Die Einmündung der Magdeburger Straße wird mit gleichen Materialen wie vorhanden (Naturstein) an den oben beschriebenen Weg angepasst. Im Bereich der Öffnung Spundwand wird der Weg auf 4,0 m zwischen den Wänden der Hochwasserschutzwand eingezogen. Begegnungsverkehr ist hier nicht möglich. Zum Bestandsweg vor den Garagen wird höhenmäßig mit einer Rampe von 5% angebunden. So kann die Zufahrt zu den verbleibenden Garagen gewährleistet werden. Die Entwässerung des Weges erfolgt über Mulden.

In den vorhandenen Regenwasserkanal DN 300 aus der Magdeburger Straße wird neu ein Schieber- und Pumpenschacht DN 1500 aus Betonfertigteilen gesetzt, der zum einem im Hochwasserfall verhindert, dass Wasser über den Auslauf des Regenwasser-Kanals eindringen kann (Schließen des Schiebers) und zum anderen so groß bemessen und ohne Gerinne ausgeführt wird, dass im Hochwasserfall hier eine mobile Tauchpumpe eingesetzt werden kann, um Sickerwasser zurück zu pumpen. Auf Grund des zur Stadt ansteigenden Geländes kann Sickerwasser nicht abfließen und muss deshalb gepumpt werden. Die Pumpe wird mit der hier beschriebenen Maßnahme erworben. Ein weiter Schacht wird erforderlich, um einen Kanal DN 250 aus Richtung Westen anzubinden. An diesen Schacht kann auch die Dränage vor der Spundwand angeschlossen werden.

Die Dränage dient dazu, Sickerwasser aufzunehmen und zum Pumpenschacht abzuleiten, welches bei Hochwasser landseitig auftritt. Im Hochwasserfall oberflächlich austretendes Sickerwasser wird über die Mulden nördlich des Weges gefasst und dem Oberflächengefälle folgend den Straßenabläufen der Straße Am Tanger zugeführt. Von hier, den Straßenabläufen, läuft es Richtung Pumpenschacht ab.

Im Baufeld ist ferner noch eine Leuchte zu versetzen (Ersatz durch neue) und an der Ecke der Spundwand zur Skaterbahn ist über einen Schutz für Skater, Radfahrer nachzudenken, die gegen diese Ecke prallen könnten.

Für die Wegebau- und Anpassungsarbeiten werden ca. 2 Wochen im Vorfeld der Spezialtiefbauarbeiten und ca. 3 Wochen nach Abschluss angesetzt. Für die Gesamtmaßnahme wären somit mindestens ca. 6 Monate Bauzeit anzusetzen.


4. Förderung des Bauvorhabens

Das Bauvorhaben wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

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