„Grünanlage Grete-Minde-Haus“
1. Beschreibung der Ausgangssituation
Die Grünanlage befindet sich an der Kreuzung Lindenstraße/ Grete-Minde-Straße vor dem Grete-Minde-Haus. Das Gebäude selbst ist ein Baudenkmal von besonderer geschichtlicher, kulturell-künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung. Auf der Grünfläche davor befindet sich seit 1929 ein Brunnen mit einer lebensgroßen weiblichen Bronzefigur (Venus im Gewand) mit Blick zum Wasser. Originell sind die beiden am Brunnen stehenden Pinguine als Assistenzfiguren. Dieser Brunnen ist Teildenkmal des Baudenkmals Grete-Minde-Haus.
Das Gebäude und insbesondere der gestalterisch wirksame Brunnen bilden an diesem Ort einen Anziehungspunkt.
An diesem Platz trifft sich der Schulhort, Jugendclub, Grundschule, Gymnasium, die Parkanlage „Alter Friedhof“ und er ist Eingangsbereich in die historische Altstadt Tangermündes.
Allerdings wirkt der Gesamteindruck der Grünanlage ungenutzt und die Betoneinfassung zum Gehweg sanierungsbedürftig. Das Potential des Platzes wirkt durch fehlendes Grün, ohne Wege und Bänke nicht ausgeschöpft und fehlender Schatten reduziert Möglichkeiten des Aufenthaltes.
2. Projektziele
Der als Gartenanlage neu zu gestaltende Platz wird für den denkmalgeschützten Brunnen wieder einen angemessenen Wirkungsraum bilden. Es entsteht ein belebter und besonderer Ort der Stadtgeschichte für die Bewohner und Besucher der Stadt.
Dieser ortbildprägende Platz wird aufgewertet und als typisches Strukturelement Tangermündes Kulturlandschaft erhalten.
3. Beschreibung der geplanten Maßnahme
Der Platz wird mit einem erhöhten Natursteinbord eingefasst. Zum Brunnen wird eine in sandfarbene wassergebundene Wegedecke führen, der ihn platzartig an 3 Seiten umgibt. Es werden Wildstauden gepflanzt. An den Platzecken werden 2 Bänke und 2 kleine Bäume eine schattige Sitzmöglichkeit bieten. Damit wird der Zugang zum Brunnen geöffnet. Zum Horthof ist ein Sichtschutz durch höhere lockere Strauchpflanzen vorgesehen.
4. Förderung
Das Vorhaben wird im Rahmen des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023 bis 2027 (GAP-SP) und nach den Regularien des Europäischen Landwirtschafsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Intervention LEADER (Interventionscode (MS) – EL-0703) aus Mitteln der Europäischen Union und Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
