Aktueller Wohnort: Tangermünde - OT Grobleben

Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.

Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vorname
  • Angaben zum Geburtsdatum
  • Angaben zum Geburtsort
  • Geschlechtsangabe
  • Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.

Vorgehen bei Wohnortwechsel

In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Aus wichtigen Gründen können Sie den Antrag auch
    • in einer anderen Gemeinde oder
    • in einer deutschen Auslandsvertretung stellen.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. 
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. 
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Voraussetzungen

  • Wenn Sie einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen, wenn sich mindestens eine der folgenden Daten ändert:
    • Vorname
    • Geburtsname
    • Familienname
    • Angaben zum Geburtsdatum
    • Angaben zum Geburtsort
    • Geschlecht
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bisheriger Reisepass
  • gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung

Welche Gebühren fallen an?


Vorkasse ist notwendig
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.


Vorkasse ist notwendig
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.


Vorkasse ist notwendig
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.


Vorkasse ist notwendig
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.


Vorkasse ist notwendig
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.


Vorkasse ist notwendig
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.


Vorkasse ist notwendig
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Was sollte ich noch wissen?

Bürgeramt

  • Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
  • jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
  • deutsche Vertretung im Ausland (es entstehen Zusatzkosten)

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld

Beschreibung

Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

 

Öffnungszeiten

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr

 

Adressen
Anschrift
Besucheradresse
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Anschrift
Postanschrift Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde

Leitweg-ID: 15090550-0000-62

Kontakt
Telefon:
039322 930
Fax:
039322 93210
Web:
https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
383, 560/5, 581, 592 Tangermünde, Gymnasium
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja