Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich:
- Vorschriften zur Straßenbenutzung
- Regelungen zum Halten und Parken
- Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
- Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
- Verbote oder Beschränkungen aufgrund von Verkehrszeichen
-
Verbot,
- eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
- Personen zu transportieren
- Verkehrshindernisse zu bereiten
- Lautsprecher zu nutzen
- Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
- sonn- oder feiertags zu fahren
- in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Die Gebühren hängen von der jeweiligen Ausnahmegenehmigung ab.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt