Babyklappe

Leistungsbeschreibung

Mütter, die sich aus großer persönlicher Not heraus nicht in der Lage sehen, für ihren Säugling Sorge zu tragen, können die Möglichkeit der Babyklappe nutzen und ihr Neugeborenes dort anonym abgeben. Die Babyklappe soll verhindern, dass Babies ausgesetzt werden und damit deren Leben in Gefahr gerät. In Sachsen-Anhalt gibt es drei Babyklappen:

  • in Dessau an der Frauenklink (Auenweg),
  • in Halle am Elisabeth-Krankenhaus (Mauerstrasse) und
  • in Magdeburg an der Klinik St. Marienstift (Harsdorfer Strasse).

Die Babyklappe ist an einer uneinsehbaren Stelle eingerichtet und von außen eindeutig gekennzeichnet. Der Weg dorthin kann anonym zurückgelegt werden. Sobald ein Säugling in der Babyklappe ist, wird das Personal des Kreißsaales automatisch benachrichtigt. Somit können Schwester und Arzt innerhalb kürzester Zeit das Kind versorgen.

Ein in der Babyklappe hinterlegter Brief gibt der in Not geratenen Frau Rat, an welche Stelle sie sich wenden kann, falls sie sich später doch für ihr Baby entscheidet.

Beurkundungsrechtlich wird das Kind wie eine Person mit ungewissen Personenstand nach § 25 Personenstandsgesetz behandelt. Danach bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt), welcher Geburtsort und Geburtstag sowie welcher Vor- und Familienname in das Geburtenbuch einzutragen ist.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt