Aktueller Wohnort: Tangermünde

Hundehaltung ändern wegen Umzug

Leistungsbeschreibung

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

10,00 EUR bis 13,00 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Gebühr

5,00 EUR bis 7,00 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Ordnungsangelegenheiten / Sondernutzung

Öffnungszeiten

Montag:        9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:      9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag:  9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Adressen
Anschrift
Besucheranschrift
Notpforte 2
39590Tangermünde
Anschrift
Postanschrift
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
Telefon:
039322 930
Fax:
039322 93210
Web:
https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
383, 560/5, 581, 592 Tangermünde, Gymnasium
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja