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Auskunft aus dem Gewerberegister

Leistungsbeschreibung

Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Kommune.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis des Gewerbetreibenden
  • Nachweis über den Firmennamen
  • Nachweis des berechtigten Interesses (etwa durch Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, Vertragskopien)
  • Bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gewerberegisterauskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühren variieren von Ort zu Ort.

Was sollte ich noch wissen?

Im Gewerberegister sind Firmen und Wirtschaftsunternehmen geführt; wollen Sie Auskünfte über Privatpersonen erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Gewerbe / Markt

Beschreibung

 

 

Öffnungszeiten

Montag:        9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:      9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag:  9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Adressen
Anschrift
Besucheranschrift
Notpforte 2
39590Tangermünde
Anschrift
Postanschrift
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
Telefon:
039322 930
Fax:
039322 93210
Web:
https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
383, 560/5, 581, 592 Tangermünde, Gymnasium
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten