Beglaubigung von Unterschriften
Leistungsbeschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
-
sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise Landkreis Stendal ( Stendal )
- Ausländerangelegeheiten - die Ausländerbehörde
- für alle anderen Angelegeheiten - der Bereich "Staatsangehörigkeiten/ Standesamtaufsicht"
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Was sollte ich noch wissen?
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Beschreibung
Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Mitarbeitende
HerrEggert
Notpforte 239590Tangermünde
- Telefon:
- 039322 932-43
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Landkreis Stendal Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz / Rettungsdienst
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Adressen
Wendstraße 30
39576Stendal
39576Stendal
39554Stendal
Kontakt
- Telefon:
- +49 3931 60-8034
- Fax:
- +49 3931 60-8039
- E-Mail:
- E-Mail versenden
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten / Asylbewerberleistungsgewährung
Öffnungszeiten
Kontakt
- Telefon:
- +49 3931 60-8090
- E-Mail:
- auslaenderbehoerde@landkreis-stendal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja