Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein am Ort des Herstellerbetriebes ausschenken wollen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen. Der überwiegende Teil der angebotenen Getränke muss aus der landwirtschaftlichen Produktion des Betreibers der Straußwirtschaft stammen. Sie dürfen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen anbieten.
Sie dürfen den Ausschank höchstens 4 Monate im Jahr betreiben:
- Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
- In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
- Der Ausschank erfolgt in höchstens 4 Monaten im Jahr
- Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
- In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)
- Die Früchte für den Wein oder Apfelwein müssen Sie überwiegend selbst anbauen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die schriftliche Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Namen, Vornamen und Anschrift des Betreibers,
- Ort und Zeitraum des beabsichtigten Ausschanks,
- Ort des Herstellerbetriebes,
- der Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Ausschank 2 Wochen vor Beginn anzeigen.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen, wenn alle Angaben vollständig sind
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Gewerbe / Markt
Beschreibung
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Adressen
Notpforte 2
39590Tangermünde
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Änderung der Reisegewerbekarte beantragen
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe für das Reisegewerbe beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen
- Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für Bewachungsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe beantragen
- Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur Darlehensvermittlung beantragen
- Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gaststättengewerbe Überwachung
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbelegitimationskarte beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
- Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren