Einfache Melderegisterauskunft beantragen
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Was sollte ich noch wissen?
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Beschreibung
Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja