Erschließungsbeitrag zahlen
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.
Verfahrensablauf
Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde oder Stadt erhebt den Erschließungsbeitrag.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Welche Gebühren fallen an?
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen: nein
Online-Verfahren: keine
Was sollte ich noch wissen?
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Investitionen / Liegenschaften
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr
Adressen
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 2573
- E-Mail:
- Stadt@tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
- EGVP:
- govello-1260358727106-000194598
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein