Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe dauerhaft betreiben möchten, müssen Sie dies anzeigen.
Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angegeben, um welche Betriebsart es sich handelt.
Betriebsarten sind zum Beispiel:
- Imbiss / Schnellrestaurant
- Schankwirtschaft
- Speisewirtschaft
- Schank- und Speisewirtschaft
- Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen
- Tanzlokal
- Freischankfläche (Biergarten)
- Café
- Bar
- Diskothek
- Autobahnraststätte
- Trinkhalle
- Shisha-Bar
- Warenhausgaststätte.
Sie müssen eine Anzeige auch in folgenden Fällen einreichen:
- Betrieb von Zweigniederlassungen,
- Betrieb einer unselbständigen Zweigstelle,
- die Verlegung der Betriebsstätte,
- die Erweiterung des Angebotes und
- die Aufgabe des Betriebes der Betriebsstätte.
Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angeben, ob Sie alkoholische Getränke anbieten wollen. Sie müssen angeben, wenn das bisherige Angebot im laufenden Gaststättenbetrieb auf alkoholische Getränke oder auf das Angebot von zu bereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgedehnt werden soll.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle leitet die Angaben unverzüglich weiter an
- die zuständige Bauaufsichtsbehörde
- an die Stelle für die Lebensmittelüberwachung,
- den Immissionsschutz,
- den Gesundheitsschutz und
- den Jugendschutz
- das Finanzamt
- die Zollverwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Keine.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über ein beantragtes Führungszeugnis der Belegart "O",
- Nachweis über einen beantragten Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart "9",
- Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis,
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige mindestens 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme einreichen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn sich an Ihren Angaben in der Anzeige etwas ändert, müssen Sie dies sofort schriftlich mitteilen.
Sie müssen eine Gewerbeanzeige nach § 14 der Gewerbeordnung und der Gewerbeanzeigeverordnung vornehmen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Gewerbe / Markt
Beschreibung
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Adressen
Notpforte 2
39590Tangermünde
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Änderung der Reisegewerbekarte beantragen
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe für das Reisegewerbe beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen
- Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für Bewachungsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe beantragen
- Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur Darlehensvermittlung beantragen
- Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gaststättengewerbe Überwachung
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbelegitimationskarte beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
- Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren