Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie das dem zuständigen Standesamt mitteilen und die benötigten Dokumente einreichen.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Kind geboren wurde.
Wurde Ihr Kind in einem Krankenhaus oder einem Geburtshaus geboren, wird die Geburt durch diese Einrichtungen beim Standesamt angezeigt. Bei einer Hausgeburt bekommen Sie eine Geburtsbescheinigung, die Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt persönlich abgeben müssen.
Weitere Angaben und Dokumente, die nicht aus den Registern entnommen werden können, müssen Sie zur Geburtsanzeige zusätzlich einreichen.
Das Standesamt führt ein Geburtenregister, in das folgende Eintragungen gemacht werden:
- Vornamen und der Geburtsname des Kindes.
- Ort, Tag, Stunde und Minute der Geburt.
- Geschlecht des Kindes.
- Vornamen und Familiennamen der Eltern, ihr Geschlecht
Wahl des Vornamens des Kindes:
Als sorgeberechtige Person können Sie den Vornamen Ihres Kindes frei wählen. Ausgewählte Vornamen dürfen dem Kindeswohl nicht widersprechen. Damit ist folgendes gemeint:
- der Vorname darf weder anstößig sein, noch soll er das Kind der Lächerlichkeit preisgeben
- der Name muss als Name erkennbar sein
- der Name muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen
- fünf Vornamen sind das Maximum
Nur Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach Vornamen sind, dürfen Sie als Vornamen für Ihr Kind wählen. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden. Eine solche Verbindung darf nicht mehr als einen Bindestrich enthalten.
Wahl des Geburtsnamens des Kindes:
Wenn Sie als sorgeberechtigte Personen einen gemeinsamen Ehenamen haben, bekommt Ihr Kind diesen als Geburtsnamen. Wenn Sie als Eltern keinen Ehenamen haben und Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, können Sie durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt einen Ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Haben Sie einen Geburtsnamen für Ihr Kind bestimmt, gilt dieser auch für Ihre weiteren gemeinsamen Kinder.
Haben Sie sich nach der Geburt des Kindes noch nicht auf einen Namen festgelegt, so müssen Sie ihn innerhalb 1 Monats an das zuständige Standesamt melden. Nach Ablauf dieser Frist ist das Standesamt verpflichte, dies dem zuständigen Familiengericht mitzuteilen.
Als sorgeberechtigte Person können Sie gegenüber dem Standesamt bestimmen, dass Ihr Kind den Familiennamen erhalten soll:
- nach dem Recht eines Staates, dem Sie oder das andere Elternteil angehört oder
- nach deutschem Recht, wenn Sie oder das andere Elternteil den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat
Zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geburt des Kindes muss dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätesten am dritten auf die Geburt folgenden Werktag angezeigt werden. Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die keinen Ehenamen führen, müssen den Geburtsnamen des Kindes innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes dem zuständigen Standesamt mitteilen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Standesamt / Friedhofsverwaltung
Öffnungszeiten
Dienstag: 09.00-12.00 und 14.00-17.00,
Donnerstag: 09.00-12.00 und 14.00-16.00
Adressen
Notpforte 2
39590Tangermünde
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen
- Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erklären
- Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
- Änderung eines Familiennamens bei einer Ehe beantragen
- Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
- Bescheinigung über Eheschließung beantragen
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
- Bestattung durchführen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde Ausstellung beantragen
- Einbenennung eines Kindes beantragen
- Eintrag ins Eheregister beantragen
- Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
- Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
- Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern
- Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde für Geburt im Ausland beantragen
- Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Internationale Geburtsurkunde beantragen
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben
- Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern lassen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
- Sterbeurkunde beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall auf ausländischem Seeschiff beantragen
- Sterbeurkunde für Deutsche im Ausland ohne deutschen Wohnsitz beantragen
- Sterbeurkunde für Sterbefall im Ausland beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Zur Löschung vorgesehen - Eheurkunde Ausstellung bei Auslandsheirat beantragen