Sterbeurkunde für Deutsche im Ausland ohne deutschen Wohnsitz beantragen
Leistungsbeschreibung
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.
Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
- Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
- Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
- Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.
Voraussetzungen
- der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
-
Antragsberechtigt sind
- die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
- P ersonen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
- Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
- ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person ( gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
- die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Hatte die verstorbene Person keinen Inlandswohnsitz, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Standesamt / Friedhofsverwaltung
Öffnungszeiten
Dienstag: 09.00-12.00 und 14.00-17.00,
Donnerstag: 09.00-12.00 und 14.00-16.00
Adressen
Notpforte 2
39590Tangermünde
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen
- Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erklären
- Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
- Änderung eines Familiennamens bei einer Ehe beantragen
- Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
- Bescheinigung über Eheschließung beantragen
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
- Bestattung durchführen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde Ausstellung beantragen
- Einbenennung eines Kindes beantragen
- Eintrag ins Eheregister beantragen
- Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
- Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
- Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern
- Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde für Geburt im Ausland beantragen
- Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Internationale Geburtsurkunde beantragen
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben
- Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern lassen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
- Sterbeurkunde beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall auf ausländischem Seeschiff beantragen
- Sterbeurkunde für Deutsche im Ausland ohne deutschen Wohnsitz beantragen
- Sterbeurkunde für Sterbefall im Ausland beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Zur Löschung vorgesehen - Eheurkunde Ausstellung bei Auslandsheirat beantragen