Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wurde bislang mittels des sogenannten Einheitswertes ermittelt, dessen Werte aus dem Jahr 1964 (für die alten Bundesländer) bzw. 1935 (für die neuen Bundesländer) stammen. Diese Berechnungsmethode wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt. In diesem Zusammenhang wurde weiterhin eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer gefordert. Dieser Forderung kam der Gesetzgeber mit der Einführung des Grundsteuer-Reformgesetzes im Jahr 2019 nach.
Zur Umsetzung der geltenden Grundsteuerreform sind Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet im Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben.
Tipps und Hinweise zur Erklärungsabgabe finden Sie hier:
- "Checkliste zur Vorbereitung der Erklärungsabgabe" des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalts
- ausführliche Informationen rund um die Grundsteuer in Sachsen-Anhalt
- über den "Grundsteuer-Viewer" erhalten Sie Informationen zum Grundvermögen sowie dem land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Bodenrichtwert und Ertragsmesszahl) vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
- als Anlage finden Sie im unteren Teil dieses Artikels zwei Mustererklärungen für die Dateneingabe über "Mein Elster" für Eigentümer von Einfamilienhäusern und land- und forstwirtschaftlicher Flächen
- „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ – ein Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministerium, dass bei Standardfällen von privaten Eigentümern eine vereinfachte Eingabe, im Vergleich zu ELSTER, bietet
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Muster zur Erklärung von Einfamilienhäusern .pdf |
2.1 MB |
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Muster zur Erklärung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen .pdf |
2.2 MB |