Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
Leistungsbeschreibung
Die Sperrzeit ist der Zeitraum, in dem Gaststätten geschlossen bleiben müssen und kein Ausschank oder Betrieb stattfinden darf. Für Restaurants, Gaststätten mit Außenbereich und Festzelte unter freiem Himmel gilt in Sachsen-Anhalt grundsätzlich: Der Betrieb muss zwischen 1 Uhr nachts und 6 Uhr morgens geschlossen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrzeiten verkürzt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht oder besondere örtliche Gründe vorliegen. In diesen Fällen kann die Sperrzeit entweder für alle Betriebe einer Region oder im Einzelfall für einzelne Betriebe befristet verkürzt, verlängert oder ganz aufgehoben werden. Dabei können auch zusätzliche Auflagen gemacht werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Ausnahme der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Ausnahme der Sperrzeit bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ oder „besondere örtliche Verhältnisse“ für eine Ausnahme der Sperrzeit sehen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Voraussetzungen
Sie müssen das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse darlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Antrag mit formloser Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, dass Sie frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung ist je nach Einzelfall unterschiedlich lang.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen .
Was sollte ich noch wissen?
- Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall: Gemeinde, in deren Bezirk die Gastronomie betrieben wird, für die Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen
- Generelle Sperrzeitverkürzung: Die Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und das Landesverwaltungsamt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Ordnung und Sicherheit
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Adressen
Notpforte 2
39590Tangermünde
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Stadt Tangermünde - Gewerbe / Markt
Beschreibung
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Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
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