Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
Leistungsbeschreibung
Die Sperrzeit ist diejenige Zeit, in welcher der Betrieb für Gäste geschlossen sein muss.
Gemäß § 18 Abs. 2 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA) vom 7.August 2014 ist die Verordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (SperrzeitVO) vom 21.Oktober 1991, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 17. Juni 2014, am 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten.
Diese wurde durch die Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Sperrzeit GAVO) vom 16. Dezember 2014, die am 01.01.2015 in Kraft trat, ersetzt. Die Sperrzeit GAVO enthält im Gegensatz zur bisherigen Sperrzeit VO keine Regelung einer allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften.
Gem. § 1 Abs. 1 Ziff. 3 Sperrzeit GAVO beginnt lediglich für die von der Nutzung für den Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften mit umfassten Freiflächen sowie sonstigen Schank- und Speisewirtschaften im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel (sog. Außengastronomien) die Sperrzeit um 1 Uhr und endet um 6 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch Gefahrenabwehrverordnung allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Für einzelne Betriebe kann die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse befristet und widerruflich verkürzt oder aufgehoben werden, in diesem Fall können zudem Auflagen erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall: Gemeinde, in deren Bezirk die Außengastronomie betrieben wird, für die eine Sperrzeitverkürzung beantragt wird,
- Generelle Sperrzeitverkürzung: Die Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und das Landesverwaltungsamt entsprechend § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Sperrzeitverkürzung
- kurze schriftliche Begründung, warum Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Sperrzeit ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Ordnung und Sicherheit
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Adressen
Notpforte 2
39590Tangermünde
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
- Gaststättengewerbe Untersagung
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Lärmbelästigung anzeigen
- Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
Stadt Tangermünde - Gewerbe / Markt
Beschreibung
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.
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- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Änderung der Reisegewerbekarte beantragen
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe für das Reisegewerbe beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen
- Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für Bewachungsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur Darlehensvermittlung beantragen
- Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gaststättengewerbe Überwachung
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbelegitimationskarte beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
- Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren