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Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:

  • Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
    • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
    • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
    • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
    • die Rechtsform der Gesellschaft
    • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
    • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt

Für die Gewerbeanmeldung:

  • Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Gewerbe / Markt

Beschreibung

 

 

Öffnungszeiten

Montag:        9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:      9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag:  9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Adressen
Anschrift
Besucheranschrift
Notpforte 2
39590Tangermünde
Anschrift
Postanschrift
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
Telefon:
039322 930
Fax:
039322 93210
Web:
https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
383, 560/5, 581, 592 Tangermünde, Gymnasium
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten