Anliegerbescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Welche Gebühren fallen an?
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Investitionen / Liegenschaften
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr
Adressen
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 2573
- E-Mail:
- Stadt@tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
- EGVP:
- govello-1260358727106-000194598
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein