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Europawahl Ausschlussgründe feststellen

Leistungsbeschreibung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

Verfahrensablauf

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Voraussetzungen

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Ortschaftsräte / Wahlen

Öffnungszeiten

Montag:        8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:      9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:      8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:  8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:         8.00 - 11.00 Uhr

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde

Leitweg-ID: 15090550-0000-62

Kontakt
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Web:
https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
383, 560/5, 581, 592 Tangermünde, Gymnasium
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein