Wählerverzeichnis für Europawahl einsehen
Leistungsbeschreibung
Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Verfahrensablauf
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde
Voraussetzungen
Einsichtnahme in die eigenen Daten:
- Sie sind wahlberechtigt
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt und
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von
Auszügen von Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt und
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Welche Unterlagen werden benötigt?
- für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
- für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
keine
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Beschreibung
Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Berichtigung von Daten bei der Meldebehörde beantragen
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis sperren
- Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von Rückkehrern
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von im Ausland lebenden Deutschen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebende UnionsbürgerInnen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebenden Deutschen
- Fund eines Personalausweises melden
- Fund oder Verlust eines Reisepasses melden
- Hauptwohnsitz anmelden
- Meldebescheinigung beantragen
- Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
- Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen beantragen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis beantragen wegen Verlust
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass abholen
- Reisepass ändern lassen
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wählerverzeichnis für Europawahl berichtigen lassen
- Wählerverzeichnis für Europawahl einsehen
- Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
- Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einlegen
- Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- amtliche Meldebestätigung beantragen
- eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des eWR beantragen
- elektronischen Identitätsnachweis aktivieren