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Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Leistungsbeschreibung

Personen,

  • für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  • sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,

können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde im Original
  • bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
  • bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original

Welche Gebühren fallen an?

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.

Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?

  • Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
  • Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
  • Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
  • Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
  • Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld

Beschreibung

Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

 

Öffnungszeiten

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr

 

Adressen
Anschrift
Besucheradresse
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Anschrift
Postanschrift Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde

Leitweg-ID: 15090550-0000-62

Kontakt
Telefon:
039322 930
Fax:
039322 93210
Web:
https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
383, 560/5, 581, 592 Tangermünde, Gymnasium
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten