Reisepass beantragen
Leistungsbeschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
-
Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
- Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Bürgeramt
- Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretung im Ausland (es entstehen Zusatzkosten)
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
-
Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
-
bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
-
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
-
sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
-
bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
-
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Beschreibung
Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Mitarbeitende
HerrEggert
Notpforte 239590Tangermünde
- Telefon:
- 039322 932-43
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Berichtigung von Daten bei der Meldebehörde beantragen
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft - Alternative 99115006104000
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft - Alternative 99115007104000
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Elektronischen Identitätsnachweis entsperren lassen
- Elektronischer Identitätsnachweis sperren
- Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von Rückkehrern
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von im Ausland lebenden Deutschen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebende UnionsbürgerInnen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebenden Deutschen
- Express-Reisepass beantragen
- Fund eines Personalausweises melden
- Fund oder Verlust eines Reisepasses melden
- Hauptwohnsitz anmelden
- Meldebescheinigung beantragen
- Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
- Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen beantragen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis bei Verlust neu beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis neu beantragen wegen Diebstahl
- Reisepass abholen
- Reisepass ändern lassen
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass beantragen
- Reisepass mit 48 Seiten beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorgesehen zum Löschen - Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einlegen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wählerverzeichnis für Europawahl berichtigen lassen
- Wählerverzeichnis für Europawahl einsehen
- Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
- Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnung anmelden
- amtliche Meldebestätigung beantragen
- eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des eWR beantragen