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Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Leistungsbeschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.

  • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
  • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
  • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Verfahrensablauf

Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.

Diebstahl beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahls­meldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch bei der Polizei Anzeige erstattet werden.

Voraussetzungen

  • Personalausweis wurde gestohlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld

Beschreibung

Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

 

Öffnungszeiten

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr

 

Adressen
Anschrift
Besucheradresse
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Anschrift
Postanschrift Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde

Leitweg-ID: 15090550-0000-62

Kontakt
Telefon:
039322 930
Fax:
039322 93210
Web:
https://www.tangermuende.de
Mitarbeitende

HerrBelau

Sachbearbeiter
Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Amt für Öffentliche Ordnung und Kultur
Notpforte 2
39590Tangermünde
Telefon:
039322 932-43
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
383, 560/5, 581, 592 Tangermünde, Gymnasium
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten