Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Verfahrensablauf
Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
- Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
-
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- aktuelles, biometrisches Passfoto
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Beschreibung
Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Berichtigung von Daten bei der Meldebehörde beantragen
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis sperren
- Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von Rückkehrern
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von im Ausland lebenden Deutschen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebende UnionsbürgerInnen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebenden Deutschen
- Fund eines Personalausweises melden
- Fund oder Verlust eines Reisepasses melden
- Hauptwohnsitz anmelden
- Meldebescheinigung beantragen
- Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
- Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen beantragen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis beantragen wegen Verlust
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass abholen
- Reisepass ändern lassen
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wählerverzeichnis für Europawahl berichtigen lassen
- Wählerverzeichnis für Europawahl einsehen
- Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
- Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einlegen
- Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- amtliche Meldebestätigung beantragen
- eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des eWR beantragen
- elektronischen Identitätsnachweis aktivieren